Jahresabschluss & Gewinnermittlung
Wir übernehmen für Sie die fachgerechte Erstellung der Handelsbilanz und Steuerbilanz sowie von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR) gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorschriften. Darüber hinaus erstellen wir Ihre betrieblichen Steuererklärungen und kümmern uns um die fristgerechte Übermittlung der Abschlussdaten an die Finanzverwaltung, den Bundesanzeiger sowie an Banken und Sparkassen. Im Rahmen einer gezielten Bilanzpolitik nutzen wir vorhandene Ansatz- und Bewertungswahlrechte optimal, um Ihre steuerliche Belastung zu minimieren und Ihre Finanzplanung zu unterstützen. So erhalten Sie nicht nur einen gesetzeskonformen Jahresabschluss, sondern auch eine wertvolle Grundlage für strategische Unternehmensentscheidungen.
Mehr als Pflicht: Ihr Abschluss
Dem Jahresabschluss bzw. der Gewinnermittlung (kurz „Abschluss“) kommt jeweils besondere Bedeutung zu, denn hierbei handelt es sich nicht lediglich um die Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Vielmehr handelt es sich um die Zusammenfassung Ihres betrieblichen Vermögens und Erfolgs.
Insofern sollte der Abschluss stets auch als Informationsquelle dienen und kann Grundlage für betriebliche Entscheidungen sein. Der ermittelte Gewinn ist außerdem Bemessungsgrundlage für Ertragsteuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) und somit für Ihre Finanzplanung von erheblicher Bedeutung.
Im Rahmen der Abschlussarbeiten können wir anhand Ihrer individuellen Situation gezielt Einfluss nehmen, indem wir Wahlrechte für den Ansatz und die Bewertung von Bilanzposten in Ihrem Sinne ausüben. Außerdem nehmen wir für Sie alle wesentlichen Pflichten wahr und kümmern uns um Offenlegungs-/Publizitätspflichten sowie um die Datenübermittlung an Banken und andere Institutionen.
In diesem Bereich spielt die Kommunikation zwischen Ihnen und uns eine wesentliche Rolle, weshalb wir auch an dieser Stelle auf unsere digitale Kanzlei-Plattform myELS hinweisen möchten.